Bekanntgabe des Zuschlags für ein europäisches Energiespeicherprojekt
wenn die Windenergieanlage an Land mehr als 30 Monate [1] [Bis 08.02.2024: 24 Monate] nach der öffentlichen Bekanntgabe des Zuschlags in Betrieb genommen worden ist. 2 Wenn und soweit ein Zuschlag nach § 35a entwertet wird, berechnet sich die Höhe der Pönale nach Satz 1 Nummer 1 aus der entwerteten Gebotsmenge multipliziert mit 30 Euro pro Kilowatt.
Wie wird der Zuschlagswert ermittelt?
Die Zuschlagswerte werden im Gebotspreisverfahren („ pay as bid “) ermittelt: Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist der Gebotswert des abgegebenen Gebots. Der Gebotstermin ist der 1. November 2021. Es handelt sich hierbei um den Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft.
Wann werden die Zuschläge bekanntgegeben?
Mit dieser Veröffentlichung am 30. November 2021 ist die öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge erfolgt. Die Zuschläge sind eine Woche später, also am 7. Dezember 2021, als bekanntgegeben anzusehen. Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten.
Was kostet eine Bürgschaft für Solaranlagen?
Die Bürgschaft ist an die in der Kontaktbox angegebene Adresse zu senden. Weitere Informationen zur Leistung der Zweitsicherheit erhalten die bezuschlagten Bieter zusätzlich per E-Mail. 1. Die Gebühren für die Ausschreibungen haben sich geändert. Die Vorabgebühr eines Gebots für Solaranlagen beträgt ab sofort 624 Euro. 2.
Wie viele Zuschläge gibt es für Photovoltaik?
Insgesamt seien 43 Gebote mit 509 Megawatt Gesamtleistung eingegangen und alle bezogen sich auf kombinierte Photovoltaik-Speicher-Projekte, wie es weiter hieß. Insgesamt erteilte die Bundesnetzagentur 18 Zuschläge für Anlagen mit 258 Megawatt Gesamtleistung.