Direkt an das Verteilungsnetz angeschlossenes Energiespeichergerät
In diesem Fall wird durch den Netzbetreiber eine gesamthafte Leistungsobergrenze übermittelt, die für die Summe aller an das EMS angeschlossenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
Wie können leistungsstarke Verbrauchseinrichtungen ans Netz angeschlossen werden?
Diese leistungsstarken Verbrauchseinrichtungen sollen auch in Zukunft ohne große Wartezeit ans Netz angeschlossen werden – gleichzeitig muss eine versorgungssichere Einbindung in das Stromnetz sichergestellt werden.
Wie wird das lokale Stromnetz vor Netzüberlastungen geschützt?
Künftig soll durch die Steuerung des Netzbetreibers von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bei Bedarf das lokale Stromnetz vor Netzüberlastungen geschützt werden. Hierzu darf der Netzbetreiber die netzwirksame Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen vorübergehend begrenzen.
Wie geht es weiter mit der Energiewende?
Die Energiewende ist in vollem Gange wodurch in Zukunft eine große Anzahl von Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sowie Batteriespeichern an das Stromnetz angeschlossen werden. Ziel ist es, diese leistungsstarken Verbrauchseinrichtungen auch zukünftig ohne Wartezeit versorgungssicher ans Netz anzuschließen.
Was sind die Vorteile eines stromspeichers?
Denn auch Stromspeicher zeichnen sich je nach Anschlussart (ein- oder dreiphasig) durch eine mittlere bis hohe potentielle Bezugsleistung aus. Unter anderem aufgrund dynamischer Stromtarife werden Stromspeicher attraktiv. Größere Energiemengen können so unter Umständen zu günstigen Konditionen bezogen werden.
Wie geht es weiter mit der Elektrifizierung?
Created with Sketch. Die Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors nimmt immer mehr zu. Der wachsende Zubau von Wärmepumpen und Ladeinfrastrukturen für E-Mobility stellen für die regionalen Stromnetze eine große Herausforderung dar.
Welche Regeln gelten für Nachtspeicherheizungen?
Für Nachtspeicherheizungen bleiben die bisherigen Regelungen dauerhaft bestehen. Bestandsanlagen ohne Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber bleiben dauerhaft von den neuen Regeln ausgenommen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, freiwillig eine Vereinbarung über eine netzdienliche Steuerung mit dem Netzbetreiber zu treffen.