Zertifikat für gefährliche Verpackungen von Lithium-Batterie-Energiespeicherschränken
Lithium-Batterien sind aus unserer Welt nicht mehr wegzudenken: von der AAA-Batterie bis zur Hochleistungszelle im Elektroauto versorgen sie eine Vielzahl von elektrischen Geräten. Die enorme Leistungsdichte bringt aber auch Gefahren mit sich – bei Verwendung, Transport und Lagerung.
Sind Lithium-Ionen-Batterien Gefahrgut?
Leitfaden für den Transport von Lithium-Ionen-Baterien für Elektrowerkzeuge und elektrische Gartengeräte: Umsetzung der Gefahrgut-RegelungenLithium-Ionen-Baterien sind im interna ionalen Trans-portrecht als „Gefahrgut“ eingestuft. Damit sind für sie die vielfältigen Vorschriften für Gefahrgut-Beförderung
Welche Anforderungen gelten für die Beförderung von Lithium-Ionen-Batterien?
Für die Beförderung von Lithium-Ionen-Batterien gelten generell die Anforderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Sie erfordern eine sorgfältige Handhabung bei der Sammlung und der Gefahrgut Beförderung.
Welche Vorschriften gelten für Lithium-Batterien?
Für Lithium-Batterien, lose oder in Ausrüstungen, mit Gewichten kleiner oder größer 500 g, gelten verschiedene Vorschriften des ADR, welche zu beachten sind. Aber auch nationale Regelungen, z. B. aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), müssen berücksichtigt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Lithium-Ionen- und Lithium Metall-Batterien?
Laut den Gefahrgutvorschriften werden Lithium-Batterien als Gefahrgut der Klasse 9 (verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände) definiert. Man unterscheidet zwischen Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien. Lithium-Ionen-Batterien sind wiederaufladbar, Lithium-Metall-Batterien nicht.
Welche UN-Nummern gibt es für Lithium-Batterien?
Im ADR und RID sind Lithium-Batterien als Gefahrgut der Klasse 9 UN-Nummern zugeordnet. So existieren separate UN-Nummern für Lithium-Metall-Batterien, Lithium-Ionen-Batterien in Geräten (auch für verpackte), eingebaute Lithium-Batterien in Beförderungseinheiten und batteriebetriebene Fahrzeuge.
Ist eine Lithium Batterie im E-Bike erlaubt?
Befindet sich die Lithium-Batterie im E-Bike verbaut, können einige Erleichterungen in Anspruch genommen werden. Für den einzelnen Versand von E-Bike-Akkus, etwa als Ersatzteil oder Austauschprodukt, unterliegt dieser uneingeschränkt dem Gefahrgutrecht.