Ausschreibung für deutsches Windenergiespeicherprojekt
Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge in den Offshore-Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen zum Gebotstermin 1. Juni 2024 bekannt gegeben. Für beide ausgeschriebenen Flächen
Wann kommt die Ausschreibung für Windenergieanlagen?
Ergebnisse der Ausschreibungen für Wind an Land und der Innovationsausschreibung zum 1. Mai 2024 Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und der Innovationsausschreibung zum 1. Mai 2024 veröffentlicht.
Wann finden die Ausschreibungen für Wind an Land statt?
Bundesnetzagentur - Presse - Ergebnisse der Ausschreibungen für Wind an Land und der Innovationsausschreibung zum 1. Mai 2024 Ergebnisse der Ausschreibungen für Wind an Land und der Innovationsausschreibung zum 1. Mai 2024
Wann werden die Windparks in Betrieb genommen?
Die Inbetriebnahme der Windparks ist für das Jahr 2031 vorgesehen. Den Zuschlag erhielten für die Fläche N-11.2 die Bieterin Offshore Wind One GmbH zu einem Gebotswert von 1,305 Mio. €/MW und für die Fläche N-12.3 die Bieterin EnBW Offshore Projektgesellschaft 1 GmbH zu einem Gebotswert von 1,065 Mio. €/MW.
Wie wird die Höhe der Zahlungen für Windenergieanlagen ermittelt?
Grundsätzlich wird die Höhe der Zahlungen für alle a b dem 1. Januar 2017 neu in Betrieb genommenen Anlagen ab einer installierten Leistung von 1.001 Kilowatt durch Ausschreibungen ermittelt. Davon sind Pilotwindenergieanlagen und Windenergieanlagen an Land von Bürgerenergiegesellschaften nach § 22b EEG 2023 ausgenommen.
Welche Windenergieanlagen sind ausgenommen?
Für Windenergieanlagen an Land ab einer installierten Leistung von 1.001 kW wird die Höhe der anzulegenden Werte durch Ausschreibungen bestimmt. Ausgenommen sind Pilotwindenergieanlagen und Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften nach § 22b EEG.
Wie hoch ist der Höchstwert für Windenergie?
Insbesondere sind die §§ 28 bis 36j EEG einschlägig. Die Bundesnetzagentur hat den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land für die Gebotstermine im Jahr 2024 auf 7,35 Cent pro Kilowattstunde festgelegt (§ 85a Absatz 1 und 2 EEG). Festlegung Höchstwert 2024 AZ 4.08.01.01/1#22 (pdf / 598 KB)