Genehmigung der Integration von Quelle Netzwerk Last und Speicher
Konversion, Umwandlung, Beförderung und Speicherung von Energie sowie der wachsende Anteil erneuerbarer Energieträger an der Stromversorgung. Wie wird mit der Strategie die
Wie geht es weiter mit Speichertechnologien?
Gleichwohl sind Speichertechnologien noch unzureichend in die Strommarktmechanismen eingebunden. Die Bundesnetzagentur hat dafür Ende 2022 ein erstes Eckpunktepapier vorgelegt, das gegenwärtig in der Beratung ist. Auf EU-Ebene wird gefordert, dass die Netzbetreiber künftig selber Speichertechnologien einsetzen und betreiben sollen dürfen.
Was ist eine Speicheranlage?
Im Gegensatz dazu meint der Begrif der »Speicher-anlage« in § 3 Nr. 31 EnWG eine einem Gasversor-gungsunternehmen gehörende oder von ihm be-triebene Anlage zur Speicherung von Gas. Vielleicht verwirrend, hat der Gesetzgeber bislang mit dem Be-grif der »Speicheranlage« daher nur Gasspeicher im Blick.
Wann kommt die Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?
Bevor die Festlegung zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu Beginn des Jahres 2024 in Kraft trat, gab es bereits Regelungen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (alte Fassung des § 14a EnWG). Diese Regelungen gelten für Nachtspeicherheizungen fort. Zudem besteht für Bestandsanlagen eine Übergangsfrist bis zum 31.
Wie wird der Speicherverlust von der EEG-Umlage befreit?
Bei der Regelung in § 61l EEG wird der Speicherverlust explizit von der Zahlung der EEG-Umlage befreit. Durch Verweise aus dem KWKG und dem EnWG erstreckt sich diese Befreiung auch auf die KWK- und die Offshore-Umlage.
Wie schwierig ist eine vollständige Integration von erneuerbaren Energien?
10 Vgl. Agora Energiewende, Stromspeicher in der Energiewende, Berlin 2014, S. 3: „Bei sehr hohen Anteilen von Erneuerbaren Energien, auf jeden Fall bei 90 Prozent, wird eine vollständige Integration von Erneuerbaren Energien in das Stromsystem ohne neue Stromspei-cher zunehmend schwierig.“
Wann muss ich einen separaten Zählpunkt einrichten?
Bisher mussten Sie zwar verpflichtend einen separaten Zählpunkt – getrennt vom Haushaltsstrom – für steuerbare Verbrauchseinrichtungen einrichten. Das gilt seit dem 1. Januar 2024 jedoch nicht mehr. Sie haben die Wahl, ob Sie die steuerbare Verbrauchseinrichtung an einen separaten Zähler oder an den allgemeinen Hauszähler anschließen lassen.