Die neueste Bekanntgabe des Zuschlags für die Integration von Energiespeichersystemen
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) arbeitet aktiv an marktgestützten Beschaffungssystemen für nicht-frequenzgebundene Systemdienstleistungen wie Schwarzstartfähigkeit und Spannungsregelung. Diese Systeme sind gut für
Was macht die Bundesnetzagentur?
Regulatorik und Marktsupport Die Bundesnetzagentur (BNetzA) arbeitet aktiv an marktgestützten Beschaffungssystemen für nicht-frequenzgebundene Systemdienstleistungen wie Schwarzstartfähigkeit und Spannungsregelung. Diese Systeme sind gut für Energiespeicheranlagen geeignet und sollen in den nächsten Jahren etabliert werden.
Wie geht es weiter mit der Energiewende?
Deutschland steht an der Spitze der Energiewende und strebt an, bis 2035 eine nahezu klimaneutrale Stromversorgung zu erreichen. Dieses ehrgeizige Ziel erfordert eine signifikante Erhöhung der Integration erneuerbarer Energiequellen. Infolgedessen ist die Rolle der Energiespeicherung, insbesondere von Batterien, zunehmend entscheidend geworden.
Wie hoch ist das Ziel der Erneuerbare Energien?
Gemäß dem Vorschlag der Kommission für eine REPowerEU-Richtlinie sollte das Ziel auf mindestens 45 % im Jahr 2030 angehoben werden. Das derzeitige Ziel in der Richtlinie über erneuerbare Energien von 2018 beträgt 32,5 % im Jahr 2030.
Was ist die technologiedatenbank?
Die Technologiedatenbank der EC Directorate-General for Energy geht detailliert auf die heutigen und zukünftigen Speichertechnologien ein. Die Datenbank enthält Informationen zu Technolo-gieeigenschaften, wie Speicherkapazitäten und Lade- bzw. Abgabeleistungen, sowie Speicher-dauer und Kosten (siehe ildung 5):
Was sind die Vorteile von erneuerbaren Energien?
Verschiedene Studien befassen sich mit dem Ausbau erneuerbarer Energien, um Klimaneutralität des Energiesektors zu erreichen. Bestandteil der Studien ist immer wieder die Speicherfähigkeit von Energie, um Erzeugungsfluktuationen von erneuerbaren Energie abzupuffern und diese nicht abregeln zu müssen.
Wie lange dauert die Genehmigung für erneuerbare Energien?
Im Zusammenhang mit den „go-to“-Gebieten für erneuerbare Energien einigte sich der Rat darauf, dass die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien nicht länger als ein Jahr und für Projekte im Bereich erneuerbare Offshore-Energie nicht länger als zwei Jahre dauern sollten.