Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung des Energiespeicherausrüstungsprojekts
Auf dem UVP-Portal des Bundes finden Sie Informationen zu den Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) der deutschen Bundesbehörden.
Welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es an Umweltverträglichkeitsprüfungen?
Die Beteiligungsmöglichkeiten von Bürger*innen an Umweltverträglichkeitsprüfungen sind gesetzlich geregelt. Sie reichen vom Erhalt von Informationen, zum Beispiel durch Einsichtnahme in Dokumente, wie den UVP-Bericht, bis zur Erhebung von Einwendungen und der Teilnahme an Erörterungsterminen.
Welche Richtlinie regelt die Umweltverträglichkeitsprüfung?
Die europarechtlichen Grundlagen für die Pflicht zur Durchführung von Umweltverträglich-keitsprüfungen finden sich in der Richtlinie 2011/92/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-RL).
Welche Arbeitshilfen gibt es für die Durchführung der Umweltprüfungen?
Fachleute des Bundes und der Länder haben für die Durchführung der Umweltprüfungen unverbindliche Arbeitshilfen erstellt. Die Leitfäden informieren über die Anwendung und Auslegung der neuen UVP-Vorschriften, Verfahren zur Strategischen Umweltprüfung sowie zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht von Projekten.
Was ist die positive Wirkung der Umweltprüfungen?
Das UBA hat die positive Wirkung der Umweltprüfungen untersuchen und evaluieren lassen. Fazit: Die Umweltprüfungen sind ein wirksames Instrument der Umweltvorsorge. Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zur Wirkung der Umweltprüfungen: Evaluation SUP und UVP.
Was ist eine UVP-Prüfung?
Auf dem UVP -Portal des Bundes finden Sie Informationen zu den Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) der deutschen Bundesbehörden. Umweltverträglichkeitsprüfungen ermitteln, beschreiben und bewerten die Umweltauswirkungen von Vorhaben. Sie dienen einer wirksamen Umweltvorsorge.
Welche umweltrelevanten Ergebnisse werden für den UVP-Bericht verwendet?
Zu den abzuprüfenden Gesichtspunkten gehören neben technischen, wirtschaftlichen, strategischen und organisatorischen Aspekten auch Umweltaspekte. Es bietet sich daher an, die umweltrelevanten Ergebnisse dieser Alternativenbetrachtung für den UVP-Bericht zu nutzen und an geeigneter Stelle darzulegen.