Steuer auf Energiespeicherkraftwerke
Hast Du einen ETF in Deinem Depot, kann es sein, dass Du im Januar 2025 eine Steuer auf die sogenannte Vorabpauschale zahlen musst. Diese Steuer bucht Dein Depotanbieter dann von Deinem Verrechnungskonto ab. Was genau dahinter steckt und worauf Du achten solltest, um Ärger zu vermeiden, erklären wir in unserem Ratgeber zur
Welche Energien sind von der Energiesteuer befreit?
Fossile Energien, die in ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung (z. B. Kohlekraftwerken) verwendet werden, können von der Energiesteuer befreit werden. Voraussetzung dafür ist eine elektrische Nennleistung von mehr als zwei Megawatt.
Was ist die Energiesteuer?
Das nach gemeinsamen EU-Richtlinien basierende Energiesteuergesetz löste 2006 das Mineralölsteuergesetz (MinöStG) ab und regelt seither die Besteuerung von sowohl fossilen Brennstoffen wie Kohle, Erdgas und Erdöl als auch der von nachwachsenden Energieträgern wie z. B. Biodiesel. Die Energiesteuer ist eine harmonisierte Verbrauchsteuer.
Wer zahlt die Energiesteuer?
Die Energiesteuer wird von der Zollverwaltung erhoben. Das jährliche Steueraufkommen von rund 40 Milliarden Euro zeigt die Bedeutung der Energiesteuer für die Wirtschaft und den Staatshaushalt.
Welche Produkte sind von der Energiebesteuerung ausgenommen?
Die Energiekomponente der Steuer soll für alle Energieträger gelten, die als Kraft- oder Heizstoffe zur Anwendung kommen. Werden die Produkte für andere Zwecke eingesetzt (etwa in der Metallverarbeitung), bleiben sie auch weiterhin von der Energiebesteuerung ausgenommen. Die CO
Welche Photovoltaikanlagen sind von der Steuer befreit?
Ab dem Steuerjahr 2022 gilt für bestehende und neue Photovoltaikanlagen: Der Betrieb und die Nutzung von Anlagen bis 30 Kilowatt auf Einfamilienhäusern sind von der Einkommensteuer und Gewerbesteuer befreit. Bei Mehrfamilienhäusern sind es bis zu 15 Kilowatt pro Wohneinheit.
Welche Steuersätze gelten für Energieträger?
Für Energieträger, die für Heizzwecke, die Stromerzeugung oder als Kraftstoffe verwendet werden, gelten Mindestsätze, die in der Regel vom Volumen des verbrauchten Energieerzeugnisses abhängig sind. Den Mitgliedstaaten steht es frei, höhere Steuersätze zu erheben, wenn sie dies für sinnvoll halten.