Zeitpunkt der Bekanntgabe der Ausschreibung für Energiespeicher des Stromnetzunternehmens
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Wann finden die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibungen statt?
Mai und zum 1. September eines Jahres durchgeführt. Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibungen finden sich im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG2021) und in der Verordnung zu den Innovationsausschreibungen (InnAusV). Insbesondere die §§ 28 bis 35a und 39n EEG sowie Regelungen der InnAusV sind einschlägig.
Was ist ein Ausschreibungsvolumen?
Unter dem Ausschreibungsvolumen ist die Summe der zu installierenden Leistung zu verstehen, für die ein Zahlungsanspruch zu einem Gebotstermin erworben werden kann. Die Summe von 500.000 Kilowatt, die 2021 vergeben wird, ist gleichmäßig auf die beiden Gebotstermine zu verteilen.
Was sind die Anforderungen an bietende und ihre Gebote zur Teilnahme an den Ausschreibungen?
Die Anforderungen an Bietende und ihre Gebote zur Teilnahme an den Ausschreibungen sind im § 30 EEG 2023 festgelegt. Das umfasst neben persönlichen Daten, dem Energieträger, Gebotstermin und Gebotswert auch die Gebotsmenge, die grundsätzlich mehr als 1 MW umfassen muss.
Wie hoch ist der Zuschlagswert bei der Bundesnetzagentur?
Das Gebot mit dem höchsten Zuschlagswert lag bei 5,48 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 4,55 ct/kWh (vor Eingang der Zweitsicherheit). Insgesamt erteilte die Bundesnetzagentur 16 Geboten mit einer Gebotsmenge von 155.605 kW einen Zuschlag.