Sind die Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung für Batteriespeicherprojekte hoch
Aus diesen Regelungen folgt, dass es nicht um Alternativen für den gesamten Plan geht, sondern in erster Linie um Varianten für den Standort, die Trassen sowie für einzelne planerische Festsetzungen bzw. die Ausführungsart. 43 Nach allgemeiner Auffassung sind deshalb nur solche Alternativen zu prüfen, durch die das Planungskonzept – wenn auch unter Inkaufnahme
Was ist die Umweltverträglichkeitsprüfung?
In der Richtlinie 2011/92/EU wird das Verfahren für die Umweltverträglichkeitsprüfungfestgelegt, das dafür sorgt, dass Projekte, die möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, vor Erteilung der Genehmigung einer Prüfung unterzogen werden. Eine Änderung der Richtlinie (Richtlinie 2014/52/EU) wurde im Jahr 2014 angenommen.
Was ist eine Umweltverträglichkeitserklärung?
Mit dem Antrag ist vom Projektwerber/von der Projektwerberin eine Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) vorzulegen. Darin sind das Vorhaben, die wichtigsten geprüften Alternativen, die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt und die Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung dieser Auswirkungen zu beschreiben.
Was ist eine Harmonisierung der Grundsätze für die Umweltverträglichkeitsprüfung?
(3) Es sollte eine Harmonisierung der Grundsätze für die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden, insbesondere hinsichtlich der Art der zu prüfenden Pro jekte, der Hauptauflagen für den Projektträger und des Inhalts der Prüfung. Die Mitgliedstaaten können jedoch strengere Umweltschutzvorschriften festlegen.
Wie wird die Umweltverträglichkeit geprüft?
(1) Für die Linienbestimmung nach § 16 Abs. 1 des Bundesfernstraßengesetzes und nach § 13 Abs. 1 des Bundeswasserstraßengesetzes sowie im vorgelagerten Verfahren nach § 6 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes bei in der Anlage 1 aufgeführten Vorhaben wird die Umweltverträglichkeit nach dem jeweiligen Planungsstand des Vorhabens geprüft.
Welche Maßstäbe gelten bei der Überprüfung des Umweltberichts?
(1) Nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung überprüft die zuständige Behörde die Darstellungen und Bewertungen des Umweltberichts unter Berücksichtigung der ihr nach den §§ 14h bis 14j übermittelten Stellungnahmen und Äußerungen. Bei der Überprüfung gelten die in § 14g Abs. 3 bestimmten Maßstäbe.
Was ist eine strategische Umweltprüfung?
(4) Die Strategische Umweltprüfung ist ein unselbständiger Teil behördlicher Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen, die von einer Behörde, einer Regierung oder im Wege eines Gesetzgebungsverfahrens angenommen werden. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.