Staatsrat für Energiespeicherung
Derzeit werden in China vielerorts Projekte zur Schwungrad-Energiespeicherung für die Spitzenlast- und Frequenzregelung des Stromnetzes durchgeführt. Es wird erwartet, dass sich das Tempo der Anwendung von Schwungrad-Energiespeichern für die Spitzen- und Frequenzregulierung des Stromnetzes weiter beschleunigen wird.
Welche Herausforderungen gibt es bei der Stromspeicherung?
Neben den technologischen Herausforderungen, die es bei der Stromspeicherung zu meistern gilt, sind auch die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für den Aufbau neuer Geschäftsmodelle im Bereich der Speicherung entscheidend. Auf Ebene der EU wurden hierzu in den vergangenen Jahren unionsrechtlich erste Vorgaben geschaffen.
Was ist die Speicherung von elektrischer Energie?
Home / Veröffentlichungen /Rechtliche bzw. regulatorische Rahmenbedingungen für Die Speicherung von elektrischer Energie ist ein wesentlicher Baustein für einen Strommarkt, der perspektivisch ausschließlich auf die Erzeugung auf der Grundlage erneuerbarer Energien setzt.
Was ist ein Energiespeicher?
Energiespeicher nehmen an der Schnittstelle zwischen volatiler Erzeugung und Verbrauch eine Pufferfunktion ein und leisten mit dieser Flexibilität einen wertvollen Beitrag für die Transformation des Energiemarkts.
Was ist die Initiative Energien speichern?
Die Initiative Energien Speichern ist im Europäischen Transparenzregister [2] und im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung [3] gelistet. Die Initiative Energien Speichern hat ihren Sitz in Berlin und beschäftigt drei hauptamtliche Mitarbeiter.
Wie lange dauert eine Energiespeicherung?
Anmerkung: Mögliche Speicherzeiten liegen zwischen Sekunden und mehreren Monaten. Speziell gewisse Wärme- und Gasspeicher (Wasserstoff, Methan) sind interessant für saisonale Energiespeicherung über mehrere Monate.
Was ist die Stromspeicher-Strategie?
Unter den in der Stromspeicher-Strategie genannten Aspekten ist im besonderen Maße der Fortbestand beziehungsweise eine Folgeregelung zur Netzentgeltbefreiung für „Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie“ gemäß § 118 Abs. 6 EnWG entscheidend (siehe auch 2.5 c).