Handbuch zur elektrischen sorgenfreien Reservestromversorgung
Expertinnen und Experten geben einen fundierten Einblick in die fachlichen Grundlagen und spezifischen Fragestellungen der heutigen elektrischen Energieversorgung.
Welche Vorschriften gibt es für eine Sicherheitsstromversorgung?
Dazu kann auch die Forderung nach einer Sicherheitsstromversorgung gehören. Als Beispiel für diese nationalen Vorschriften können u.a. die Verordnungen der einzelnen Bundesländer, z.B. auf Basis der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) oder der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR), genannt werden.
Was ist die Versorgungssicherheit in elektrischen Anlagen?
Im Gesamtkomplex „Sicherheit in elektrischen Anlagen“ bildet die Versorgungssicherheit einen Stützpfeiler. Die Verfügbarkeit elektrischer Energie wird immer wichtiger, denken Sie an die vielfältigen elektrotechnischen Anwendungen in der Gebäudetechnik, wie erneuerbare Energien, Elektromobilität oder Smart Grid.
Was sind sicherheitsrelevante Betriebsmittel?
Beispiele sind Betriebsmittel, die für die Sicherheit und Gesundheit von Personen und Nutztieren oder zur Vermeidung von Umweltschäden und Schäden an anderen Betriebsmitteln erforderlich sind. Die angeschlossenen Verbraucher sind sicherheitsrelevant (Sicherheitsstromverbraucher).
Was ist ein sicherheitsstromverbraucher?
Dies kann zum einen für die Sicherheit und Gesundheit von Personen und Nutztieren und/oder zur Vermeidung von Umweltschäden und Schäden an anderen Betriebsmitteln erforderlich sein. Die angeschlossenen Verbraucher sind somit sicherheitsrelevant: die sogenannten Sicherheitsstromverbraucher.
Was ist eine Ersatzstromversorgung?
Die Aufgabe der Ersatzstromversorgung ist die Stromversorgung der elektrischen Anlage während eines Ausfalls der Allgemeinstromversorgung. Sie dient dazu, bei einer Unterbrechung der üblichen Stromversorgung die nicht kritischen Verbraucher aufrechtzuerhalten.
Welche Rechtsvorschriften fordern sicherheitsstromverbraucher und sicherheitsstromquellen?
Teilweise werden Sicherheitsstromverbraucher und Sicherheitsstromquellen auch durch nationale Rechtsvorschriften behördlich gefordert, wie durch die Verordnungen der Bundesländer (z.B. Versammlungsstättenverordnung) oder durch Auflagen der Baubehörden (z.B. in Form von genehmigten Baugenehmigungen und/oder Brandschutzkonzepten).