EU-Energiespeichermodullinie
I (Gesetzgebungsakte) RICHTLINIEN. RICHTLINIE (EU) 2023/1791 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES . vom . 13. September 2023 zur
Was ist die Energieeffizienzpolitik der Europäischen Union?
(76) Gemäß Artikel 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sollte die Energieeffi zienzpolitik der Union die gesamte Bevölkerung einbeziehen und sollte daher sicherstellen, dass Energieeffizienz maßnahmen für alle Verbraucher, die von Energiearmut betroffen sind, gleichermaßen zugänglich sind.
Was ist die Richtlinie zur Energieeffizienz?
Richtlinie zur Energieeffizienz: Perspektiven für 2020 Mit der Richtlinie zur Energieeffizienz (2012/27/EU) wurden die ersten verbindlichen Energieeffizienzziele der EU festgelegt. Mit diesen Zielen sollte der Verbrauch an Primär- und Endenergie auf EU-Ebene bis 2020 um 20 % gegenüber den Prognosen aus dem Jahr 2007 gesenkt werden.
Was sind die Energie- und Klimaschutzziele der EU?
Teil der Energie- und Klimaschutzziele der EU ist die verpflichtende Erstellung der sogenannten Nationalen Energie und Klimaschutzpläne der EU-Mitgliedstaaten. In diesen müssen die Mitgliedsstaaten darlegen, wie sie die Emissionsreduktionen, den Anteil der erneuerbaren Energien sowie die erhöhte Energieeffizienz der EU Ziele umsetzen wollen.
Was sind Energieeffizienzmaßnahmen?
Energieeffizienz maßnahmen sollten vorrangig umgesetzt werden, um die Situation dieser Personen und Haushalte zu verbessern und die Energiearmut zu verringern, und sie sollten keinem unverhältnismäßigen Anstieg der Wohn-, Mobilitäts- oder Energiekosten Vorschub leisten.
Wie kann die Energieeffizienz von Gebäuden verbessert werden?
(9) Die Mitgliedstaaten ermutigen die öffentlichen Einrichtungen dazu, die Energieeffizienz von Gebäuden, die sich im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befinden oder von ihnen genutzt werden, u. a. durch den Austausch alter und ineffizienter Heizungsanlagen, zu verbessern.
Was ist die neue Richtlinie für die Senkung von Emissionen?
In der neuen Richtlinie werden sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene Ziele für die Senkung von Emissionen für Gebäude festgelegt: Ab 2030 müssen alle Neubauten in der EU emissionsfrei sein; für neue öffentliche Gebäude (die Behörden nutzen oder besitzen) gilt dies ab 2028.