Franchisevertrag für Energiespeicherprojekte
Ein typisches Muster für einen Franchisevertrag könnte die folgenden Elemente enthalten: Leistungspflichten von Franchisegeber und Franchisenehmer Bestimmungen über
Was ist ein Franchise-Vertrag?
Vertragsgegenstand und -pflichten: Der Franchise-Vertrag regelt die Beziehung zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer. Der Franchise-Geber gewährt dem Franchise-Nehmer die Nutzung von gewerblichen Schutzrechten und Know-how. Der Franchise-Nehmer zahlt dafür eine Eintrittsgebühr und laufende Nutzungsgebühren (Franchise-Gebühren).
Welche Pflichten hat der Franchisegeber?
(7) Der Franchisegeber ist weiterhin verpflichtet, den Franchisenehmer stets über die Entwicklung des Unternehmens, seiner Wettbewerber sowie des aktuellen Marktes zu informieren und ihm sämtliche Informationen und Auskünfte zur Verfügung zu stellen, welche die Geschäftsbeziehung mit seinen Kunden oder Lieferanten betreffen.
Welche Rechte hat der Franchisenehmer nach Beendigung des Vertrages?
§ 12 Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung (1) Dem Franchisenehmer ist es nach Beendigung des Vertrages untersagt, den Namen, die Marke sowie sonstige Schutzrechte des Franchisegebers zu nutzen.
Was ist ein Franchisenehmer?
(2) Der Franchisenehmer haftet als selbstständiger Kaufmann für alle Ansprüche und Schäden, die aus seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit der Führung seines Betriebes hergeleitet werden. (3) Der Franchisenehmer ist verpflichtet, Versicherungen abzuschließen, um Schäden für sich und das gesamte Franchise-System abzuwenden.
Was sind die Voraussetzungen für die Selbstständigkeit eines Franchisevertrages?
Deshalb sind unter diesem Punkt im Franchisevertrag bestimmte Voraussetzungen aufgeführt, die die Selbstständigkeit beweisen sollen. Dazu gehören die folgenden Faktoren: Beim Gewerbeamt ist das Franchise als eigenes Unternehmen angemeldet.
Welche Haftung hat der Franchisenehmer?
§ 13 Haftung (1) Der Franchisenehmer führt den Franchise-Betrieb auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. (2) Der Franchisenehmer haftet als selbstständiger Kaufmann für alle Ansprüche und Schäden, die aus seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit der Führung seines Betriebes hergeleitet werden.