Bekanntgabe des Zuschlags für das Design einer Energiespeicherstation
Für Strom aus Anlagen, deren Zuschläge in einem Zuschlagsverfahren eines Gebotstermins vor dem 1. Dezember 2022 ermittelt worden sind, ist diese Verordnung in der am 28. Juli 2022
Wann werden die Zuschläge bekanntgegeben?
August 2021 ist die öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge erfolgt. Die Zuschläge sind eine Woche später, also am 25. August 2021, als bekanntgegeben anzusehen. Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Die Bieter werden über die Gründe der Nichtbezuschlagung benachrichtigt.
Wie hoch sind die Zuschläge für Solaranlagen?
Damit liegen sowohl der mengengewichtete Mittelwert als auch der jeweilige Höchstwert etwa 1,8 Cent pro Kilowattstunde über denen des Gebotstermins 1. Juli 2023 für solare Freiflächenanlagen. Regional betrachtet gingen die meisten Zuschläge an Standorte in Bayern – für 19 Projekte mit zusammen 258 Megawatt.
Wie werden die Ergebnisse der Zuschlagsverfahren bekanntgegeben?
Für Gebote von bestehenden Biomasseanlagen gelten gesonderte Bestimmungen hinsichtlich der Ermittlung des Zuschlagswerts und der Ermittlung der Zahlungshöhe. Die Ergebnisse der Zuschlagsverfahren werden im Internet bekanntgegeben. Die Bieter werden darüber zusätzlich per E-Mail benachrichtigt.
Wie hoch ist der Zuschlag für Photovoltaik-Speicher-Kombikraftwerke?
32 Gebote für Photovoltaik-Speicher-Kombikraftwerke mit einer Zuschlagsmenge von 408 Megawatt erhielten bei der jüngsten Innovationsausschreibung einen Zuschlag. Der Bundesnetzagentur zufolge lag der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert bei 8,33 Cent pro Kilowattstunde. 29. September 2023 Petra Hannen
Wie prüft die Bundesnetzagentur die Zulässigkeit der Gebote?
(1) Die Bundesnetzagentur prüft die Zulässigkeit der Gebote nach den §§ 33 und 34 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und nach den §§ 5 und 6. Für das weitere Zuschlagsverfahren ist vorbehaltlich des Absatzes 2 der § 32 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entsprechend anwendbar.
Wie hoch ist der Zuschlagswert bei der Bundesnetzagentur?
Das Gebot mit dem höchsten Zuschlagswert lag bei 5,48 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 4,55 ct/kWh (vor Eingang der Zweitsicherheit). Insgesamt erteilte die Bundesnetzagentur 16 Geboten mit einer Gebotsmenge von 155.605 kW einen Zuschlag.