Regulierung der unabhängigen Ladepolitik für Energiespeicher
für einen Strommarkt, der perspektivisch ausschließlich auf die Erzeu - gung auf der Grundlage erneuerbarer Energien setzt. Energiespeicher nehmen an der Schnittstelle zwischen volatiler Erzeugung und Verbrauch eine Pufferfunktion ein und leisten mit dieser Flexibilität einen wert-vollen Beitrag für die Transformation des Energiemarkts.
Welche regulatorischen Initiativen gibt es?
Aktuelle regulatorische Initiativen, wie die Stromspeicherstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Dazu kommen Reformen der Beschaffung von Systemdienstleistungen.
Welche Ausbauziele gibt es für die Ladeinfrastruktur?
Neben Ladestationen für PKW sowie für leichte und schwere Nutzfahrzeuge sollen auch Seehäfen und Flughäfen besser mit Strom versorgt werden und Wasserstofftankstellen errichtet werden. In Art. 3 und 4 der AFIR finden sich detaillierte und für die Mitgliedstaaten verbindliche Ausbauziele für die Ladeinfrastruktur.
Was ist die Speicherung von elektrischer Energie?
Home / Veröffentlichungen /Rechtliche bzw. regulatorische Rahmenbedingungen für Die Speicherung von elektrischer Energie ist ein wesentlicher Baustein für einen Strommarkt, der perspektivisch ausschließlich auf die Erzeugung auf der Grundlage erneuerbarer Energien setzt.
Was ist ein Energiespeicher?
Energiespeicher nehmen an der Schnittstelle zwischen volatiler Erzeugung und Verbrauch eine Pufferfunktion ein und leisten mit dieser Flexibilität einen wertvollen Beitrag für die Transformation des Energiemarkts.
Wie lange dauert die Prognose für die energiespeicheranlagen?
Der Prognosezeitraum deckt den kompletten Zeitraum von 2020 bis 2050 ab. Hinsichtlich der Energiespeicheranlagen werden für das Suffizienzszenario im Jahr 2050 50 GWh Batteriekapazität prognostiziert. Im Referenzszenario bedarf es laut Prognose im Jahr 2050 150 GWh und im Beharrungsszenario 300 GWh.
Wie wird der Speicherverlust von der EEG-Umlage befreit?
Bei der Regelung in § 61l EEG wird der Speicherverlust explizit von der Zahlung der EEG-Umlage befreit. Durch Verweise aus dem KWKG und dem EnWG erstreckt sich diese Befreiung auch auf die KWK- und die Offshore-Umlage.