Bauplan für einen Windenergiespeicher
Wenn es einen Erfolg in Deutschlands Ringen um den Klimaschutz gibt, dann ist es die Energiewende. Die Kraftwerksindustrie sorgt zwar immer noch für das Gros des CO2-Ausstoßes im Land. Doch
Kann man eine Windkraftanlage selber bauen?
Windkraftanlagen selbst bauen - das ist möglich! Eine Bauanleitung, um kleine Windräder für die Stromgewinnung zu konstruieren, liefert der Bremer Professor Horst Crome. Seine Erfindungen stehen auf der ganzen Welt und produzieren dort Strom und fördern Wasser mittels Windkraft. Über seine Webseite vertreibt er auch Bauanleitungen für den Eigenbau.
Wann sind neue Windenergieanlagen zulässig?
§ 249 Abs. 8 BauGB – erhalten geblieben: Demnach kann festgesetzt werden, dass neue Windenergieanlagen nur zulässig sind, wenn sichergestellt ist, dass mit deren Errichtung an-dere im Bebauungsplan bezeichnete Windenergieanlagen – die auch außerhalb des Plan- oder Gemeindegebiets liegen können – innerhalb angemessener Frist zurückgebaut werden.
Wie berechnet man den Flächenbedarf einer Windenergieanlage?
Er hängt auch bei der Planung von Windenergieanlagen stark von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort ab. Es kommt auf die verfügbare Fläche in der Gemeinde an. Zur Be-rechnung des Flächenbedarfs einer Windenergieanlage wird im Energie-Atlas Bayern im Mischpult „Energiemix Bayern vor Ort“ ein Faktor von 5 ha pro MW installierter Leistung an-gesetzt.
Wie wird der Rückbau der Windenergieanlagen festgelegt?
Der Rückbau der Windenergieanlagen nach dauerhafter Aufgabe ihrer Nutzung sowie die Beseitigung der Bodenversiegelung sollen über den vorhabenbezogenen Bebau-ungsplan – vergleichbar § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB für privilegierte Vorhaben im Außen-bereich – vorab festgelegt werden.
Was muss ich bei der Wahl einer Windenergieanlage beachten?
Für die konkreten Windenergieanlagen sollte die Gemeinde bereits in ihrem Um-weltbericht auf diese Optionen verweisen, damit der Vorhabenträger erkennen kann, dass bei der Wahl des konkreten Standortes ggf. (weitere) Vermeidungs-maßnahmen oder zweckgebundene Zahlungen für nationale Artenhilfspro-gramme angeordnet werden können.
Wie hoch ist der Flächenbeitrag für windenergiegebiete?
Windenergiegebiete gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1a) WindBG auch auf den – für das Erreichen der vom Bund im WindBG den Bun-desländern vorgegebenen verbindlichen Flächenzielen maßgeblichen – sog. Flächenbeitrags-wert (für Bayern gemäß Anlage zu § 3 Abs. 1 WindBG: 1,1 % bis 31.12.2027 und 1,8 % bis 31.12.2032) grundsätzlich anrechenbar sind.