Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts eines Zink-Brom-Energiespeicherkraftwerks
Die zuständige Behörde stellt auf Antrag des Trägers eines Vorhabens oder anlässlich eines Ersuchens nach § 5, andernfalls nach Beginn des Verfahrens, das der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens dient, auf der Grundlage geeigneter Angaben zum Vorhaben sowie eigener Informationen unverzüglich fest, ob nach den §§ 3b bis 3f für das Vorhaben eine
Was versteht man unter der Umweltverträglichkeitsprüfung?
Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird der Schritt von der in der Anfangszeit des Umweltschutzes dominierenden „Reparatur“ von Umweltschäden hin zu einem frühzeitigen und vorsorglichen Handeln vollzogen.
Wie lautet die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten?
Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (Kodifizierter Text) (ABl. L 26 vom 28.1.2012, S. 1-21)
Warum ist die Zink-Ionen-Technologie so wichtig?
Hierbei wird die marktreife Entwicklung der Zink-Ionen-Technologie durch die stetig steigende Nachfrage an Energiespeichern, die zunehmende Rohstoffknappheit bei etablierten Systemen sowie dem Wunsch nach mehr Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit zusätzlich beschleunigt.
Was ist eine wässrige Zink-Ionen-Batterie?
Wässrige Zink-Ionen-Batterien (ZIB) werden gerne als grüne Energiespeichertechnologie bezeichnet, da ihre Zellchemie auf ausreichend verfügbarem Zink basiert. Die Batterien gelten als betriebssicher, umweltfreundlich, wirtschaftlich und es besteht keine Explosions- oder Brandgefahr, da Wasser ein wesentlicher Bestandteil der Zelle ist.
Was sind schädliche Umwelteinwirkungen?
Schädliche Umwelteinwirkungen werden nämlich gemäß § 3 BImSchG als Immissionen definiert, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen herbeizuführen, wobei bis auf Gesundheitsgefahren für Menschen auch die sonstigen Gefahren erheblich sein müssen.