Blitzschutz-Erdungsspezifikationen für Energiespeicherstationen
Es ist zuständig für die Ausarbeitung von Errichtungsbestimmungen für Blitzschutzsysteme von baulichen Anlagen und die dazugehörige Normung von Bauteilen.
Was ist der innere Blitzschutz?
Zum Beispiel wird eine Brandmelde – oder Hausalarmanlage nicht mehr alarmieren, eine Löschanlage nicht mehr den Brand bekämpfen. Der innere Blitzschutz besteht aus elektronischen Bauteilen, die die Leitungen und elektroni-schen Anlagen und Einrichtungen schützen und sicherstellen, dass die Anlagen auch nach ei-nem Blitzeinschlag noch funktionieren.
Was ist eine Blitzschutzanlage?
Die „Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen – MVV TBiii“ führt hierzu aus: „Blitzschutzanlagen nach § 46 MBO sollen die Brandentstehung an der baulichen Anlage und eine Gefährdung von Personen durch Blitzeinschläge verhindern (äußerer Blitzschutz). Dazu sind Maßnahmen gegen Überspannung und gefährliche Funkenbildung zu treffen.
Was ist eine Erdungsanlage für industrietechnische Anlagen?
Jürgen Wettingfeld, Krefeld Erdungsanlagen sind eine wichtige Grundlage für die Sicherheit von Blitzschutzsystemen sowie elektrischen und informationstechnischen Einrichtungen. Oberstes Ziel muss es sein, dass eine Erdungsanlage die sichere und störungsfreie Funktion im bestimmungsgemäßen Betrieb sicherstellt.
Was ist eine Erdungsanlage?
Blitzschutzerdungsanlagen für industrietechnische Anlagen Jürgen Wettingfeld, Krefeld Erdungsanlagen sind eine wichtige Grundlage für die Sicherheit von Blitzschutzsystemen sowie elektrischen und informationstechnischen Einrichtungen.
Was ist der äußere Blitzschutz?
2. Blitzschutz Der äußere Blitzschutz – herkömmlich als Blitzableiter bekannt – soll den Blitzstrom bei direkten Blitzeinschlägen einfangen und außerhalb des Gebäudes in die Erde einleiten. Damit werden die elektrischen Leitungen innerhalb des Gebäudes vor Zerstörung geschützt.
Welche Anlagen sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen?
3. Baurechtliche Regelungen Ergänzend zu den Schutzzielen in § 3 und § 14 Musterbauordnung (MBO) konkretisiert die MBO: „Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schwe-ren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.“