Ausschreibungsverfahren für Energiespeichertechnik für Windkraftprojekte
Das Ausschreibungsverfahren wird von der Bundesnetzagentur durchgeführt. Um am Ausschreibungsverfahren teilnehmen zu dürfen, müssen Anlagenbetrei-ber materielle und
Wann sind die Ausschreibungen für Windenergie an Land?
Die Bundesnetzagentur hat heute die erfolgreichen Gebote der technologiespezifischen Ausschreibungen für Windenergie an Land zum 1. Februar 2022 bekanntgegeben. Die Ausschreibung für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. Februar war knapp überzeichnet. Dies ist die zweite Überzeichnung in Folge bei Ausschreibungen für die Windenergie an Land.
Wie hoch ist die Gebühr für Windenergieanlagen an Land?
Für jedes Gebot ist vor dem Gebotstermin eine Gebühr in Höhe von 597 Euro zu entrichten. Die Gebühr muss spätestens am Gebotstermin auf dem Konto der Bundeskasse eingegangen sein und dem Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zugeordnet werden können.
Wer ist von der ausschreibungsteilnahme befreit?
Seit dem Jahr 2023 können zudem Windenergieanlagen, die von Bürgerenergiegesellschaften i.S.d. § 3 Nr. 15 EEG betrieben werden sollen, von der Ausschreibungsteilnahme befreit werden. Dazu sind die Anlagen bei der Bundesnetzagentur mittels eines Formulars zu registrieren. Ausschreibungen für Windenergieanlagen.
Was ist eine wettbewerbliche Ausschreibung?
Die Idee der Ausschreibung ist, die Förderhöhe (€/MWh) wettbewerblich bestimmen zu lassen. Bieter können für eine von ihnen bestimmte Leistungsgröße einen Förderwert (€/MWh) nennen, der zur Berechnung der gleitenden Marktprämie dient.
Wann wurde das Ausschreibungsverfahren eingeführt?
.. 14 inleitungDas Ausschreibungsverfahren wurde in Deutschland 2015 eingeführt. Damals einigte sich die Große Koalition auf eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), in dem die Erprobung
Welche Windenergieanlagen sind ausgenommen?
Für Windenergieanlagen an Land ab einer installierten Leistung von 1.001 kW wird die Höhe der anzulegenden Werte durch Ausschreibungen bestimmt. Ausgenommen sind Pilotwindenergieanlagen und Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften nach § 22b EEG.