Sicherheitsanforderungen für wiederaufladbare Energiespeichersysteme
Die Verordnung (VO (EU) 2023/1542) trat mit 17. August 2023 in Kraft und gilt grundsätzlich seit 18. Februar 2024, einzelne Regelungen treten erst zu einem späteren Zeitpunkt in Geltung. Sie gilt für alle Batterien und sieht auch Vorgaben für die PV-Speicherbatterien vor,
Was ist ein stationäres Energiespeichersystem?
Stationäre Energiespeichersysteme dienen insbesondere der kurzzeitigen Zwischenspeicherung von durch Erneuerbare Energietechnologie gewonnenem Storm.
Was sind die Nachhaltigkeitsanforderungen für Batterien?
Mit der Entscheidung, Nachhaltigkeitsanforderungen für den gesamten Lebenszyklus von Batterien festzulegen, wird sichergestellt, dass die Umweltauswirkungen von Batterien so gering wie möglich gehalten werden.
Wie geht es weiter mit der erneuerbaren Energie?
Darüber hinaus sollen bis 2025 und 2030 spezifische Ziele für die Rückgewinnung wertvoller Materialien wie Kobalt, Lithium, Blei und Nickel erreicht werden. Mit der Verordnung soll der Übergang zu saubererer Mobilität erleichtert und ein größerer Anteil erneuerbarer Energien am EU-Energiemix erzielt werden.
Wer ist für die Registrierungspflicht für Batteriehersteller in Deutschland zuständig?
Sie weicht im Detail deutlich von der Erzeugerdefinition der BattVO ab (vgl. oben). Auch die Registrierungspflicht für Batteriehersteller als solche ist in Deutschland schon seit dem 1. Januar 2022 nach § 4 Abs. 1 BattG vorgeschrieben. Zuständig ist die Stiftung ear und wird dies auch mit Inkrafttreten der BattVO bleiben.
Welche Bedeutung hat der Hersteller im Rahmen des End-of-Life-Managements von Batterien?
Dem „Hersteller“ im Sinne von Art. 2 Nr. 47 BattVO kommt besondere Bedeutung im Rahmen des End-of-Life-Managements von Batterien zu. Die Begriffsbestimmung ist der Herstellerdefinition der WEEE-Richtlinie und des ElektroG vergleichbar vgl. sogleich unter Ziffer 8.
Welche Daten sind im Batteriemanagementsystem enthalten?
Ab dem 18. August 2024 sind im Batteriemanagementsystem von stationären Batterie-Energiespeichersystemen, LV-Batterien und Elektrofahrzeugbatterien aktuelle Daten zu den Parametern zur Bestimmung des Alterungszustands und der voraussichtlichen Lebensdauer der Batterie gemäß Anhang VII enthalten.